Beckenteiler
Wenn Becken in zwei Einheiten aufgeteilt werden sollen, werden ortsfeste oder bewegliche Beckenteiler eingesetzt. Es gibt jeweils zwei Varianten: Die ortsfesten Beckenteiler sind in Hubwände und in Klappwände unterteilt. Beide Varianten lassen zwei vorbestimmte Beckengrößen zu. Die beweglichen Beckenteiler laufen unter dem Begriff Startbrücken.
Bis auf die schwimmende Startbrücke, die von Hand bedient wird, werden alle Beckenteiler elektromechanisch angetrieben. Die Beckenteiler können wahlweise mit GFK-Beplankung, die farblich auf die im Becken verwendeten Fliesen abgestimmt sind, oder (bis auf die schwimmende Startbrücke) mit Edelstahlplanken versehen werden. Beckenteiler haben beidseitig Schwimmstreifen, die in Farbe, Breite und Ausrichtung auf die im Becken verlaufenden Schwimmstreifen abgestimmt sind. Sie können anstelle der Schleppschürze bei Teilhubböden als Unterschwimmschutz eingesetzt werden.
Beckenteiler erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Europäischen Norm EN 13451.11 In Verbindung mit Teil 1.
Fahrende Startbrücken (Bewegliche Beckenteiler)
bestehen aus einer biege- und verwindungssteifen Edelstahlkonstruktion. Sie sind wahlweise beplankt mit Elementen aus GFK oder aus Edelstahl. Die Startbrücken sind beiderseits mit einer Raststufe versehen und auf die Lage der Beckenraststufe abgestimmt. Sie sind immer als innenliegende Raststufe ausgebildet – unabhängig davon, ob im Becken eine innenliegende oder eine hervorstehende Raststufe vorhanden ist.
Je nach Breite der Startbrücke kann diese mit 1 oder 2 Startblockreihen ausgerüstet werden. Der Antrieb erfolgt über einen Gleichstrommotor mit 24 bzw. 42 Volt Spannung. Stopppunkte können nachträglich nach Bedarf geändert werden. Die Startbrücke kann auch mit einem mit Abdeckrosten gesicherten Kabelkanal für temporäre Zeitmessung geliefert werden.
Schwimmende Startbrücken (Ortsfeste Beckenteiler)
sind Kunststoffkonstruktionen aus Einzelteilen bis zu 7 m Länge. Sie werden am entleerten Becken zusammengebaut. Zur Reduzierung der vertikalen und horizontalen Durchbiegung werden in die Konstruktion noch zwei Längsträger aus Edelstahl einbezogen. Die Startbrücken schwimmen beim Befüllen des Beckens mit Wasser auf und können dann in ihre Parkposition gezogen werden. Dort wird die überschüssige Luft aus den innen liegenden Luftkammern abgelassen, damit sich die aus den Stirnseiten der Startbrücke herausragende Schultern auf dem Beckenrand ablegen.
In den einzelnen Nutzungspositionen ist die Startbrücke über Verriegelungsbolzen gegen ein Verschieben gesichert. Sie werden durch die Schulter in die Hülsen gesteckt, die in der Auflaufschräge des Beckenrandes eingesetzt sind. Je nach Breite können die schwimmenden Startbrücken mit ein oder zwei Reihen Startblöcken versehen werden. Sie sind im Regelfall mit einem mit rosten abgedeckten Kabelkanal ausgerüstet – für eine fest installierte oder für eine zusätzliche temporäre Zeitmesseinrichtung. Schwimmende Startbrücken sind wie fahrende Startbrücken mit Durchflussöffnungen auf Wasserlinie ausgestattet.